Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab 1 Januar 2025
Artikel 1: GELTUNGSBEREICH
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, einschließlich des Einheitstarifs und der anwendbaren Preissenkungstabelle, gelten für alle Verkäufe und Verträge, die von der Gesellschaft „S.D.A.C. Pet Food“ mit den Käufern des großen und mittleren Einzelhandels, Großhändlern, RHF… abgeschlossen werden, und betreffen alle Kunden und Produkte des allgemeinen Tarifs, die sie herstellt oder vertreibt.
Jede Bestellung setzt die vollständige und uneingeschränkte Zustimmung ohne Vorbehalt zu den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, die allein unsere Verkäufe regeln, unter Ausschluss aller allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden oder von ihm stammender Bedingungen.
Alle Klauseln in den vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sowie alle darin genannten Kauf- und Verkaufstransaktionen unterliegen dem französischen Handelsrecht.
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte der Firma S.D.A.C. Pet Food nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Firma S.D.A.C. Pet Food außerhalb des französischen Mutterlandes zu vermarkten.
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ab dem 1 Januar 2024 und bis zur Erstellung neuer Allgemeiner Verkaufsbedingungen durch unser Unternehmen, die den Kunden zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt werden.
Artikel 2: GEISTIGES EIGENTUM
Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von S.D.A.C. Pet Food darf der Kunde die Marken, Logos, Dokumente, Projekte und Studien nicht in einer Weise nutzen, die die Rechte unseres Unternehmens beeinträchtigen könnte.
Das Unternehmen S.D.A.C. Pet Food ist Eigentümer der Marken und Unterscheidungszeichen, die auf den Produkten angebracht sind.
Der Verkauf oder die Werbung für Produkte verleiht dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte an den betreffenden Marken oder Kennzeichen. S.D.A.C. Pet Food behält sich das Recht vor, die Verbreitung von Werbebotschaften zu verweigern, wenn sie der Meinung ist, dass diese das Image und das Prestige ihrer Waren beeinträchtigen. Die Erstellung von Werbebotschaften auf Initiative des Kunden, die eine der Marken, die Eigentum des Unternehmens sind oder von ihm vertrieben werden, oder die Verpackung einer Ware reproduzieren, unabhängig vom verwendeten Werbeträger (Prospekt, Plakat, Internet usw.), unterliegt der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung des Unternehmens S.D.A.C. Pet Food zu den Modalitäten der Verwendung und Präsentation der betreffenden Unterscheidungszeichen.
Recht am eigenen Bild: Darüber hinaus erfordert die Verbreitung und/oder Verwendung von Bildern von Personen, die Teil des Unternehmens sind (Gründer, Teilhaber, Angestellte oder Mitarbeiter…), die vorherige und ausdrückliche Genehmigung der betreffenden Person. Es wird davon ausgegangen, dass diese vorherige und ausdrückliche Genehmigung für jede geplante Verbreitung und/oder Nutzung eingeholt werden muss, wobei die Genehmigung für eine bestimmte Nutzung nicht als Genehmigung für zukünftige Verbreitungen oder Nutzungen ausgelegt werden kann.
S.D.A.C. Pet Food behält sich das Recht vor, sich jeder Nutzung zu widersetzen, sie zu unterbinden oder Schadenersatz zu fordern, die sie als unlauter, als Akt des kommerziellen Parasitismus oder als Verstoß gegen ihre Rechte, die sie gewährt hat, ansieht.
Alle technischen Unterlagen, die unseren Kunden ausgehändigt werden, bleiben das ausschließliche Eigentum unseres Unternehmens, das auch der einzige Inhaber der geistigen Eigentumsrechte an diesen Unterlagen ist. Der Käufer verpflichtet sich, diese Dokumente nicht an Dritte weiterzugeben.
Artikel 3: BESTELLUNG
Eröffnung eines Kundenkontos : Für jede Kontoeröffnung erlaubt sich die Firma S.D.A.C. Pet Food eine Überprüfung des beruflichen Status, indem sie insbesondere einen Auszug aus dem Handelsregister anfordert, der nicht älter als drei Monate sein darf. S.D.A.C. Pet Food behält sich das Recht vor, kein Kundenkonto zu eröffnen und keine Bestellungen anzunehmen, wenn Zweifel an der Kreditwürdigkeit bestehen. Bei Erstbestellungen behält sich die Firma S.D.A.C. Pet Food auch das Recht vor, eine Zahlung bei Bestellung zu verlangen.
Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren, die er erwirbt, genau kennt, und er bestätigt, dass er sich die Informationen über die von ihm bestellten Waren beschaffen konnte. Allein durch seine schriftlich, per Fax, E-Mail, Telefon oder EDI eingegangene Bestellung erkennt der Kunde an, dass er unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und diese akzeptiert. Folglich gelten diese von Rechts wegen unter ausdrücklichem Ausschluss aller Sonderverträge, die von einem Verantwortlichen unseres Unternehmens oder einer von unserem Unternehmen ordnungsgemäß bevollmächtigten Person unterzeichnet wurden.
Bestellungen sollten an Werktagen (Montag bis Freitag) idealerweise vor 10 Uhr aufgegeben werden, damit sie noch am selben Tag berücksichtigt werden können. S.D.A.C. Pet Food versendet daher keine Bestellungen, die am Samstag oder Sonntag eingehen. Jede Änderung oder Stornierung einer Bestellung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie uns schriftlich (per Post und/oder E-Mail) mit Empfangsbestätigung von S.D.A.C. Pet Food vor dem Beginn der Herstellung der bestellten Produkte zugeht.
Der Gewinn aus der Bestellung ist strikt dem Käufer vorbehalten und kann in keinem Fall ohne schriftliche Zustimmung der S.D.A.C. Pet Food abgetreten werden.
Änderung der Bestellung durch die Firma S.D.A.C. Pet Food :
Die Firma S.D.A.C. Pet Food behält sich das Recht vor, eine Bestellung, die eine abnormale Menge aufweist, nicht anzunehmen, zu reduzieren oder aufzuteilen, ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Strafen geltend machen kann.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Produkte informiert S.D.A.C. Pet Food den Kunden so schnell wie möglich darüber. Die fehlenden Produkte können nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden durch ein Ersatzprodukt ersetzt werden. Der Kunde erhält dann eine Bestätigung des Bestellscheins.
Artikel 4: LIEFERUNG
Die Lieferung kann mit den Fahrzeugen des Kunden (ab Werk) oder durch Übergabe der Waren an einen von S.D.A.C. Pet Food beauftragten Spediteur erfolgen.
Bei Lieferung auf Trägern (Paletten, Boxen, Rolls usw.), die Eigentum von S.D.A.C. Pet Food sind, müssen diese umgehend umgetauscht oder zurückgesandt werden, andernfalls werden die nicht zurückgesandten Träger in Rechnung gestellt.
Unsere Lieferzeiten sind unverbindlich und eventuelle Verzögerungen geben dem Käufer nicht das Recht, den Verkauf zu stornieren, die Ware abzulehnen oder Schadenersatz zu verlangen. Nach einer Lieferverzögerung hat der Käufer jedoch die Möglichkeit, unser Unternehmen innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach Erhalt des Einschreibens zur Lieferung der Ware aufzufordern. Nach Ablauf dieser Frist hat der Käufer das Recht, seine Bestellung zu stornieren. Im Falle einer Stornierung der Bestellung kann der Käufer keine Entschädigung aus welchem Grund auch immer fordern.
Wir bereiten unsere Waren mit großer Sorgfalt vor, um eine optimale Servicequalität zu gewährleisten. Um unsere Bemühungen fortzusetzen, bitten wir dich, sie hinsichtlich Qualität und Gewicht zu kontrollieren und uns so schnell wie möglich über die geringste Anomalie zu benachrichtigen.
In keinem Fall können sie Gegenstand einer Rücknahme unsererseits oder einer Entschädigung sein, wenn nicht innerhalb von 48 Stunden ein schriftlicher Vorbehalt formuliert wurde.
Artikel 5: TRANSPORT
Franco: Siehe Tabelle der Tarifbedingungen.
Unsere Waren, auch wenn sie franko versandt werden, reisen auf Risiko des Empfängers, der alle Vorbehalte beim Spediteur anmelden muss, der allein für Verspätungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports verantwortlich ist.
Der Käufer muss bei Erhalt der Ware die üblichen Überprüfungen vornehmen und uns spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Ware alle schriftlichen Reklamationen zukommen lassen, um gültig zu sein, nachdem er seine Vorbehalte auf dem Lieferschein des Spediteurs gemacht hat.
Falls der Kunde das Franko-Paket nicht einhält, geht das Porto zu Lasten des Kunden und wird gemäß den bei den Spediteuren vertraglich vereinbarten Bedingungen sowie dem versandten Volumen in Rechnung gestellt.
S.D.A.C. Pet Food akzeptiert in keinem Fall eine Strafe für eine Nichtlieferung, die mit der vom Kunden nicht eingehaltenen Franko-Freigrenze zusammenhängt.
VORBEHALTE UND RÜCKSENDUNGEN
Wenn aus bestimmten und außergewöhnlichen Gründen Rücksendungen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Firma S.D.A.C. Pet Food durchgeführt werden können, behält sich diese das Recht vor, einen Abschlag auf den Wert der Rücknahme der Ware vorzunehmen.
Keine Reklamation kann berücksichtigt werden, wenn der Käufer nicht die Chargennummer des beanstandeten Artikels, sein Lieferdatum und die Nummer des betreffenden Lieferscheins mitteilt.
Der Käufer verfügt über eine Frist von VIERUNDZWANZIG STUNDEN ab der Lieferung und dem Empfang der bestellten Waren, um solche Vorbehalte schriftlich beim Lieferanten geltend zu machen. Diese Vorbehalte müssen auf dem Lieferschein vermerkt und vom Spediteur bestätigt werden. Nach Ablauf dieser Frist können keine Beschwerden über die Art oder die Qualität der gelieferten Ware mehr berücksichtigt werden.
Der Lieferant ersetzt in kürzester Zeit und auf seine Kosten die gelieferten Waren, deren Konformitätsfehler vom Käufer ordnungsgemäß nachgewiesen wurde.
Artikel 6: ENTFÜHRUNGEN/VERKÄUFE ABGEGEBEN
Die Waren werden dem Kunden in dem Lager zur Verfügung gestellt, das von unserer Abteilung für Auftragsabwicklung angegeben wurde. Der Käufer wird dem Spediteur alle Anweisungen und Vollmachten erteilen, um einen Termin mit unserer zuständigen Versandabteilung zu vereinbaren.
Artikel 7: LAGERUNG, AUFBEWAHRUNG/KONFORMITÄT
Der Käufer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Waren unter Bedingungen gelagert und aufbewahrt werden, die dem Zweck entsprechen, für den sie bestimmt sind, und dass die Lagerungs- und Aufbewahrungsbedingungen, die sich aus den geltenden Vorschriften und den Vorschriften oder Empfehlungen ergeben, die in bestimmten Fällen vom Verkäufer formuliert werden können, strikt eingehalten werden. Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung ab, wenn der Käufer eine der oben genannten Verpflichtungen nicht einhält.
Das Unternehmen S.D.A.C. Pet Food kann in keinem Fall gegenüber dem Kunden haftbar gemacht werden, wenn die gelieferten Waren mit den bestellten übereinstimmen. Bei der Lieferung obliegt es dem Kunden, den Lieferschein (oder den Abholschein) und den Zustand der gelieferten Waren zu überprüfen. Gemäß den Bestimmungen der Artikel L.133-3 ff. des Handelsgesetzbuchs muss der Kunde im Falle von Fehlmengen, Verlusten oder Schäden, die auf den Transport zurückgeführt werden können, die Waren entgegennehmen, indem er dem Spediteur alle notwendigen Vorbehalte mitteilt und ihm innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung per Einschreiben mit Rückschein eine Beschwerde zukommen lässt.
Innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Waren muss der Kunde außerdem unser Unternehmen schriftlich über die an den Waren festgestellten Schäden informieren und alle Belege für die Realität der festgestellten Mängel und Anomalien liefern (Beschreibungen, Fotos, usw.). Die Unterlassung einer solchen Vorgehensweise gilt als Verzicht des Kunden auf das Recht, die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch das Unternehmen zu kritisieren.
ARTIKEL 8: PREISE – RECHNUNGSSTELLUNG
Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und unterliegen den Regeln der vorliegenden AGB.
Sofern von der Firma S.D.A.C. Pet Food nicht anders festgelegt, werden die Waren zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Unsere Preise können jedoch aufgrund von Preiserhöhungen oder -senkungen bei den Rohstoffen variieren. Der Kunde wird über Preisänderungen informiert und kann entscheiden, ob er die Zusammenarbeit fortsetzen möchte oder nicht.
Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Abreise gemäß Artikel L 441.3 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code du Commerce). Das Ausstellungsdatum der Rechnung ist der Ausgangspunkt für die Fälligkeit der Zahlung.
Preisnachlässe :
Der Kunde kann auch in den Genuss von Sonderrabatten kommen, die ihm das ganze Jahr über nach eigenem Ermessen mitgeteilt werden.
Unbedingte Rabatte oder Rabatte, deren Bedingungen am Tag der Rechnungsausstellung erfüllt sind, werden auf der Rechnung der gelieferten Waren angegeben. Andernfalls stellt die Firma S.D.A.C. Pet Food eine Gutschrift aus.
Bei Nichteinhaltung behält sich die Firma S.D.A.C. Pet Food das Recht vor, keinen dieser Rabatte zu gewähren.
ARTIKEL 9: ZAHLUNG
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto per Überweisung zahlbar.
Es wird kein Skonto für vorzeitige Zahlungen gewährt.
Zahlungen sind an unserem Geschäftssitz zu leisten und können nicht mit Warenschulden oder Forderungen aus der Erfüllung eines Dienstleistungsvertrags verrechnet werden.
Die Übergabe von Wechseln oder anderen Wertpapieren, die eine Zahlungsverpflichtung begründen, gilt nicht als Zahlung.
Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Käufers verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, auch nach teilweisem Versand einer Bestellung, vom Käufer die Sicherheiten zu verlangen, die wir im Hinblick auf die ordnungsgemäße Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen für angemessen halten. Die Weigerung, diese zu erfüllen, gibt uns das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren.
Alle Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstigen Leistungen, die gemäß den französischen Vorschriften (oder denen eines Import- oder Transitlandes = bei Lieferung außerhalb des französischen Mutterlandes) zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
ARTIKEL 10: VERSPÄTETE UND AUSBLEIBENDE ZAHLUNGEN
Bei Zahlungsverzug kann S.D.A.C. Pet Food alle laufenden Bestellungen aussetzen und (oder) für zukünftige Lieferungen Barzahlung verlangen.
Jede Nichtzahlung oder verspätete Zahlung hat den Verlust aller Bedingungen zur Folge, unabhängig von ihrer Art, da diese nur unter strikter Einhaltung der Zahlungsbedingungen gewährt werden.
Der gesetzliche Zinssatz ist der am Tag der Lieferung der Waren geltende Zinssatz.
Zusätzlich zu den Verzugsentschädigungen wird für jede nicht am Fälligkeitsdatum gezahlte Summe von Rechts wegen eine pauschale Entschädigung von 40 Euro für die Einziehungskosten fällig.
Zusätzlich zu diesen Schäden werden Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes fällig, und zwar von Rechts wegen, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist.
Verzugszinsen werden zusätzlich zu diesen Schäden und Zinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes fällig, und zwar von Rechts wegen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist.
Sie werden fällig, sobald der Kunde die Mitteilung erhält, dass ihm diese Strafen von S.D.A.C. Pet Food belastet wurden.
Diese Klausel beeinträchtigt nicht die sofortige Fälligkeit der Schuld.
Im Falle einer Kündigung und/oder eines Rücktritts vom Vertrag durch den Käufer ist die Firma S.D.A.C. Pet Food berechtigt, die Zwangsvollstreckung oder die Gewährung von Schadensersatz zu verlangen, der auf 30 % des gesamten Verkaufspreises des genannten Vertrags festgesetzt wird. Die Firma S.D.A.C. Pet Food behält sich auch das Recht vor, einen höheren Schaden zu verlangen, der in diesem Fall vollständig ersetzt werden muss. S.D.A.C. Pet Food behält sich außerdem das Recht vor, unbezahlte Bestellungen zu stornieren oder deren Ausführung auszusetzen.
Nach einem Zahlungsvorfall behält sich die Firma S.D.A.C. Pet Food das Recht vor, die zuvor gewährten Zahlungsbedingungen zu ändern, alle anderen vom Käufer geschuldeten Forderungen sofort fällig zu stellen, alle laufenden Bestellungen auszusetzen, unbeschadet aller anderen Handlungsmöglichkeiten, ohne andere Formalitäten als eine Benachrichtigung per Einschreiben und ohne dass dies für den Käufer Anlass zu irgendeiner Entschädigung geben kann. Im Falle einer Zahlung per Handelswechsel wird die Nichtrückgabe des Wechsels als Annahmeverweigerung angesehen, die einer Nichtzahlung gleichkommt. Bei Ratenzahlungen führt die Nichtzahlung einer einzigen Rate zur sofortigen Fälligkeit der gesamten Schuld, ohne dass eine vorherige Mahnung erforderlich ist.
ARTIKEL 11: HÖHERE GEWALT
S.D.A.C. Pet Food behält sich das Recht vor, Bestellungen ganz oder teilweise auszusetzen, zu verzögern oder zu ändern, falls ein Fall höherer Gewalt die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung beeinträchtigen sollte. Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Krieg, Aufruhr, Feuer, Voll- oder Teilstreik, Versorgungsengpässe, Epidemien, Pandemien usw. Die in diesem Artikel genannten Fälle sind nicht als höhere Gewalt anzusehen. Diese Liste kann nicht als erschöpfend angesehen werden. Die Firma S.D.A.C. Pet Food verpflichtet sich, den Käufer innerhalb von 8 Tagen nach Eintreten eines dieser Ereignisse zu benachrichtigen. Die Firma S.D.A.C. Pet Food kann keine Vertragsstrafe in irgendeiner Form akzeptieren. Diese Klausel gilt für beide Vertragsparteien als gegenseitig.
ARTIKEL 12: EINMALIGE VEREINBARUNG
Die Dienstleistungen des Kunden zur Förderung der Vermarktung der Waren, die nicht unter die Kauf- und Verkaufsverpflichtungen fallen, und die anderen Verpflichtungen zur Förderung der Geschäftsbeziehung sind Gegenstand einer einzigen Vereinbarung, die zwischen S.D.A.C. Pet Food und dem Kunden unter Anwendung der in den Artikeln L 441-6 und 7 des Handelsgesetzbuches vorgesehenen Regeln ausgehandelt wird.
ARTIKEL 13: EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL
Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises Eigentum des Verkäufers, wobei der Vergleich oder die Auflösung des Vermögens des Käufers die vorliegenden Verkaufsbedingungen nicht ändern kann, und zwar gemäß den Bestimmungen des Gesetzes N080-335 vom 12. Mai 1980.
Als Besitzer der Ware übernimmt der Käufer auf eigene Kosten die Verwahrung, die Risiken und die Verantwortung in allen Fällen, auch im Falle höherer Gewalt. S.D.A.C. Pet Food behält sich das Recht vor, die Rückgabe der Waren auf Kosten, Risiko und Gefahr des Käufers zu verlangen, wenn der Preis bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht gezahlt wird.
ARTIKEL 14: GESETZ UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
Alle Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie alle darin genannten vertraglichen Transaktionen unterliegen dem französischen Recht. Alle Anfechtungen und Streitigkeiten, die sich aus den in diesen AGB genannten Geschäften ergeben, werden zunächst gütlich zwischen den Parteien beigelegt. In letzter Instanz, wenn sich die Parteien nicht einigen können, werden diese Anfechtungen und Streitigkeiten dem Handelsgericht von RODEZ (12) FRANCE unterbreitet, selbst im Falle einer Vielzahl von Beklagten, was vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird.
